Bach Elektro AG
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Dank Sicherheit mehr Komfort

Schutz und Sicherheit im eigenen Haus sind lebensnotwendig. Deshalb sind periodische Kontrollen der elektrischen Installationen vom Gesetz (NIV ) vorgeschrieben.

Der Kontrolle unterstehen sämtliche Elektroinstallationen im Haus, in der Wohnung, im Betrieb oder im Freien. Sie reicht vom Hausanschluss des Elektrizitätswerkes bis zu den Steckdosen und fest angeschlossenen Geräten, wie Kochherd oder Boiler. Ermittelt werden Isolationswert und Zustand der Installationen. Dabei werden alle Schutzmassnahmen wie Erdung, Sicherungen, Leitungs- und Fehlerstromschutzschalter überprüft.

Gemäss Gesetz müssen diese Kontrollen wie folgt erfolgen:

  • Alle 20 Jahre in Wohnhäusern.
  • Alle 10 Jahre in Bürogebäuden, Werkstätten, in nassen und feuergefährdeten gewerblich genutzten.
  • Räumen, in landwirtschaftlichen Betrieben, Verkaufsläden und Kirchen, usw.
  • Alle 5 Jahre in Industrie und Grossgewerbe, in Warenhäusern, Gaststätten, Theater, Kinos, Hotels und Spitälern.
  • Jährlich auf Baustellen und Märkten.

Sollten Sie Fragen zur NIV haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und vermeiden Sie unbedingt unfachmännische Installationen. Denn die Einsparungen stehen in keinem Verhältnis zum Risiko, das Sie tragen.

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